Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit – auf dieser Seite kurz zusammengefasst, vollständig als PDF zum Download.
Die vollständige Vereinssatzung steht hier als PDF zum Download bereit. Sie ist im Vereinsregister eingetragen und für alle einsehbar – Transparenz ist uns wichtig.
Damit du die Eckpfeiler unserer Arbeit schnell überblickst, fassen wir die wichtigsten Punkte der Satzung hier verständlich zusammen. Maßgeblich ist immer der offizielle Wortlaut der Satzung als PDF.
Der Verein trägt den Namen Brunnenspatz e.V. – Freunde und Eltern der Gudrun Pausewang Schule. Er hat seinen Sitz in Bergheim und ist im Vereinsregister eingetragen.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die ideelle und materielle Förderung der Aufgaben der Gudrun-Pausewang-Schule. Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen. Sie beschließt u. a. über Rechenschaftsbericht, Entlastung des Vorstands, Wahlen, Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende, gemeinnützige Organisation, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Schule zu verwenden hat.
Diese Seite gibt einen Überblick. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die vollständige Satzung als PDF.